Sportbootführerschein

Sportbootführerschein (SBF)

Der Sportbootführerschein (SBF) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine bei Verbrennungsmotoren eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 Dauerbetrieb nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) hat. In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der SBF zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) .

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestalter

unter Segel – 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
mit Antriebsmaschine – 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

weitere ausführliche Informationen

Details zu den einzelnen Geltungsbereichen sowie unsere Ausbildungstermine in den jeweiligen Geltungsbereichen finden Sie hier

Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine (Binnen Motor)

Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel (Binnen Segeln)

Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)

Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung

Seit dem 15.August 2005 muß jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine „Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen.“ (Auszug -12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften – vom 06.August 2005 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot Funkausbildung


Sportküstenschifferschein

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