Der Sportbootführerschein (SBF) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS); auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der SBF zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).
Vorgeschrieben ist er auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Mindestalter
unter Segel – 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
mit Antriebsmaschine – 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
weitere ausführliche Informationen
Details zu den einzelnen Geltungsbereichen sowie unsere Ausbildungstermine in den jeweiligen Geltungsbereichen finden Sie hier
Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine (Binnen Motor)
Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel (Binnen Segeln)
Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung
Seit dem 15.August 2005 muß jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine „Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen.“ (Auszug -12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften – vom 06.August 2005 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot Funkausbildung