Sportbootführerschein

Sportbootführerschein (SBF)

Der Sportbootführerschein (SBF) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine bei Verbrennungsmotoren eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 Dauerbetrieb nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) hat. In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der SBF zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) .

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestalter

unter Segel – 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
mit Antriebsmaschine – 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

Tauglichkeit

Vorlage „Tauglichkeitsnachweis“. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.

Zuverlässigkeit

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Er passt in jede Geldbörse. Den neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat gibt es ab dem 01.Januar 2018

Der Sportbootführerschein ist international anerkannt und wird in den meisten Ländern für das Führen einer Yacht gefordert.

Der Sportbootführerschein See ist gleichzeitig Voraussetzung für alle weiteren Sportbootführerschein im See- und Hochseebereich.

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Wetterkunde
  • Umweltschutz
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel

  • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
    (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts
    (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
    (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
    (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel

  • Alle Aufgaben für den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel und den Sportbootführerschein-Binnen mit Antribsmaschine, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden müssen.

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
    (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
    (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG

Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen.

Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ gemäß Vordruck. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen).
  • Gültiger Kfz-Führerschein (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen) oder polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach Muster O, Verzicht auf beides bei Minderjährigen
  • aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung); bei beiden Geltungsbereichen sind 2 Passbilder erforderlich
  • Entrichtung der Gebühren

Weiterführende Informationen sowie unsere Ausbildungstermine in den jeweiligen Geltungsbereichen finden Sie hier

Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine (Binnen Motor)

Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel (Binnen Segeln)

Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)

Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung

Seit dem 15.August 2005 muß jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine „Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen.“ (Auszug -12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften – vom 06.August 2005 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot Funkausbildung


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