SBF-See

Sportbootführerschein

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstrassen (SBF See)

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Der Sportbootführerschein ist international anerkannt und wird in den meisten Ländern für das Führen einer Yacht gefordert.

Der Sportbootführerschein See ist gleichzeitig Voraussetzung für alle weiteren Sportbootführerscheine im See- und Hochseebereich.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestalter

16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

Tauglichkeit

Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.

Zuverlässigkeit

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
    (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
    (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.

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  • weitere Termine kurzfristig auch für kleine Crews (1 bis 3 Teilnehmer) möglich

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  • ab 180,-€*
  • Kurstermin bitte anfragen, kurzfristig auch für kleine Crews (1 bis 3 Teilnehmer) möglich

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SBF-See Lehrgang (Theorie) in Panketal

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  • ab 195,-€*
  • Kurstermin bitte anfragen, kurzfristig auch für kleine Crews (1 bis 3 Teilnehmer) möglich

anschließend individuelle Praxisausbildung mit Prüfung in Berlin möglich – ab 180,-€

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