AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung Kurse und Törns

1.) Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten in Textform.

2.) Die Anmeldung erfolgt in Textfom. Sie ist verbindlich und bedarf der Bestätigung durch die Firma Yachtschule & Segelreisen Jörg Jonscher (Törnanbieter). Die Anzahlung (50% der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn fällig. Für Einweg- u. Karibiktörns beträgt die Anzahlung 50% der Törngebühr, die Restzahlung ist 12 Wochen vor Törnbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.

3.) Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Törnziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Abbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von bis zu 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückfahrt nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Der Törnanbieter wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er nicht nur Törnteilnehmer sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Törnanbieters der Törn eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält.

4.) Den Anordnungen des Skippers/Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und des Törnanbieters bestehen nicht.

5.) Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

6.) Eine Haftung des Törnanbieters für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

7.) Nicht im Preis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung und Reinigung der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.

8.) Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Törnteilnehmer haften dem Törnanbieter gegenüber für Verluste und Schäden bis zur Höhe von max. 500,- € pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Der Törnanbieter haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden an elektronischen Geräten und anderen Wertsachen.

9.) Der Törnanbieter ist berechtigt, den Törn oder Kurs abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt oder sich durch Stornierung nicht ergibt. Der Törnanbieter wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet er geleistete Zahlungen zurück.

10.) Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 50% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Eine Ausnahme bilden Einwegtörns und Törns in der Karibik. Hier gilt als vereinbart, dass bei Rücktritt des Teilnehmers die gesamte Gebühr bereits 12 Wochen vor Törnantritt fällig wird. Für Umbuchungen – soweit diese möglich sind – erhebt der Törnanbieter eine Umbuchungsgebühr von 25,- €.

11.) Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Rücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- oder Gepäckversicherung abzudecken, empfiehlt der Törnanbieter eigene Vorsorge zu treffen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reisekrankenversicherung. Nähere Informationen hierzu und das Anmeldeformular finden Sie unter anderem hier:               www.travelsecure.de

12.) Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über ZURICH Insurance plc Niederlassung für Deutschland Direktion Frankfurt, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Web: www.zurich.de

13.) Schwimmwesten oder Rettungswesten und weitere Sicherheitsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden.

14.) Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter ausdrücklich die Nutzung des vom Veranstalter produzierten Bild-, Video- und Tonmaterials zur Nutzung für Werbezwecke und verzichtet hiermit auf sein Recht am eigenen Bild/Ton. Dieser Verzicht kann vom Teilnehmer jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

15.) Gerichtsstand  und  Gerichtsort  ist  Bernau in Brandenburg. Anwendung findet deutsches Recht.