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Sportseeschifferschein

 
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer) Vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden.
Zulassungsvoraussetzungen :
  • ab 16 Jahre
  • Besitz SBF-See
  • Nachweis von 1000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern

  • Navigation

  • Seemannschaft

  • Schifffahrtsrecht

  • Wetterkunde

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver, Radar, Standortbestimmung, Segel- und Maschinenmanöver, An- und Ablegen) sind weitere ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

   

Unser Kursangebot

 

SSS-Theoriekurs in Berlin

(Lehrgangsdauer ca. 13 Wochen/ 1 Termin wöchentlich)

 (Teilkurse möglich)

ab 530,- € *

SSS-Theoriekurs Intensiv

17.03.-24.03.2012

06.10.-13.10.2012

 ohne Prüfung

ab 445,- € *

SSS-Praxistörn

24.03.-31.03.2012

05.05.-12.05.2012

13.10.-20.10.2012

ab Rügen ca. 150 sm

mit Praxisprüfung am Törnende

ab 495,- € **

Unsere Empfehlung :

Der SSS-Theoriekurs kann auch in den verschiedene Teilkursen zielgerichtet auf die entsprechende Teilprüfung absolviert werden.

(Zeitraum für alle Prüfungen - 3 Jahre)

Kombikurs Intensiv SSS-Theorie und Praxis

17.03.-31.03.2012

06.10.-20.10.2012

auf Rügen

mit Praxisprüfung am Törnende

ab 895,- €*/**

* zzgl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühren
** zzgl. Prüfungsgebühren und Bordkasse
 
Buchungsformular zum Ausdrucken für Post- oder Mailversand***
  Theoriekurs   Praxistörn  
     
*** die Buchung wird erst verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wird.
 
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung:

Seit dem 15.August 2005 muß jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine "Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen." (Auszug - 12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - vom 06.August 2005 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot

 
 
         

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Jörg Jonscher

        Stand : 01.11.11