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Sportküstenschifferschein

 
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste) Dieser Führerschein schließt die Lücke zwischen dem Sportbootführerschein See und dem Sportseeschifferschein und tritt als amtlicher Sportbootführerschein an die Stelle des Verbandsführerscheines "BR".
Zulassungsvoraussetzungen :
  • ab 16 Jahre
  • Besitz SBF-See
  • Nachweis von 300 sm auf Yachten in Küstengewässern

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Erweiterte Kenntnisse der

  • Navigation

  • der Seemannschaft

  • des Schiffahrtsrechtes

  • der Wetterkunde

sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

   

Unser Kursangebot

 

 SKS-Theorielehrgang in Berlin

 (Lehrgangsdauer ca. 8 Wochen/ 1 Termin wöchentlich)

ab 290,- € *

SKS - Theorie - Intensivkurs mit Theorieprüfung (Dauer 1 Woche) auf Rügen 14-tägig ab 04.02.2012

ab 260,- € *

Unsere Empfehlung :

Kombinieren Sie die theoretische SKS-Ausbildung mit dem Erwerb des SBF-See

auf Rügen ab dem 04.02.2012

ab 390,-€ *

SKS - Praxistörn ( 300 sm ) mit Praxisprüfung (Dauer 1 Woche) wöchentlich ab 03.03.2012 von Breege/Rügen

ab 460,- € **

SKS - Praxistörn 2012 ( Dauer 6 Tage) mit Praxisprüfung

 ab Warnemünde / Hohe Düne (ab 15.04.2012)

ab 385,- €**

* zzgl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühren
** zzgl. Prüfungsgebühren und Bordkasse

Buchungsformular zum Ausdrucken für Post- oder Mailversand***
  Theoriekurs   Praxistörn  
     
*** die Buchung wird erst verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wird.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung:

Seit dem 15.August 2005 muß jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine "Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen." (Auszug - 12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - vom 06.August 2005 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot

 
 
         

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Jörg Jonscher

        Stand : 01.11.11