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Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel - SKN

 
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Zulassungsvoraussetzung: 18 Jahre
Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichend Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnische Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstigen Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotmitteln nachzuweisen.

Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.

 

Auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage werden derzeit keine Prüfungen zum Sachkundenachweis abgenommen.

Alternativ und Ersatzweise wird ab sofort der

FACHKUNDENACHWEIS - FKN

ausgebildet und geprüft.

Weitere Informationen finden Sie hier :

 
 
         

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Jörg Jonscher

        Stand : 03.11.11