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Sportbootführerschein See

 

Der Sportbootführerschein See ist

die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstrassen (3 sm).

 

Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Ende Januar 2012 hat der Bundestag beschlossen, die Grenze für die Sportbootführerscheinpflicht von aktuell 5 PS (3,68 KW) auf 15 PS (11,4 KW) anzuheben. Der Termin, zu dem dieser Beschluss in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Unabhängig davon findet die Umstellung der Sportbootführerscheinprüfungen zum 1. Mai 2012 statt. 

Der Sportbootführerschein See ist international anerkannt und wird in den meisten Ländern für das Führen einer Yacht gefordert.

Der Sportbootführerschein See ist gleichzeitig Voraussetzung für alle weiteren Sportbootführerscheine im See- und Hochseebereich.

Zulassungsvoraussetzungen :
  • ab 16 Jahre

  • Tauglichkeit - Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber"

  • Zuverlässigkeit - Vorlage eines gültigen Kfz.-Führerscheines (oder Führungszeugnis/Verzicht bei Minderjährigen)

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation

  • der Seemannschaft

  • des Schifffahrtsrechtes

  • der Wetterkunde und

  • der Fahrzeugführung

sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden.

Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Wichtige Information zur

Neugestaltung der Theoretischen Prüfung

 

Neue Fragenkataloge

Überarbeitung der Sportbootführerscheine

Die Sportbootführerscheine Binnen und See werden auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellt. Als Termin für die Umstellung gilt der 1. Mai 2012. Wer sich bis zum 30.04.2012 zur Prüfung anmeldet, kann bis Juli die Prüfung noch zu den alten Bedingungen ablegen. 

Die Sportbootführerscheine werden künftig als Modulsystem geprüft, sodass Prüfungen auf einander aufbauen und Prüfungsstoff nicht doppelt abgeprüft werden muss. Das Basismodul umfasst dabei 72 Fragen mit Grundlagenwissen zu den Sportbootführerscheinen Binnen und See. Darauf aufbauend beinhalten dann das SBF See-Modul sowie das SBF Binnen-Modul (Segel+Motor) nochmals jeweils 228 Fragen. Die Fragenkataloge wurden damit deutlich reduziert. Es wird weiterhin möglich sein, die Prüfung zum SBF Binnen wahlweise auch nur unter Segel oder Motor abzulegen, sodass dann jeweils weniger Fragen beantwortet werden müssen. Die Navigationsaufgaben beim SBF See basieren auf der neuen Übungskarte D49 Stand 2011, aus der der Prüfling in der Prüfung einen Kartenausschnitt vorgelegt bekommt. Sowohl die theoretische Prüfung im Bereich Navigation als auch die Praxisausbildung beim Sportbootführerschein See werden nach der Umstellung deutlich umfangreicher sein.

Die Bücher und Fragebogenmappen zu diesen Scheinen werden voraussichtlich Ende März 2012 lieferbar sein.

Quelle : Delius Klasing Verlag)

   

Unser Kursangebot

 

SBF-See Lehrgang in Berlin

laufend (Lehrgangsdauer ca. 7 Wochen/ 1 Termin wöchentlich)

ab 240,- € *

SBF-See-Intensivkurs (Dauer 1 Woche) auf Rügen wöchentlich ab 28.01.2012

ab 260,- € **

Unsere Empfehlung :

Kombinieren Sie den Lehrgang SBF-See Theorie und Praxis mit der theoretischen SKS-Ausbildung als Intensivkurs auf Rügen ab dem 04.02.2012

ab 390,-€

Unsere Empfehlung :

Kombinieren Sie den Lehrgang mit dem Erwerb des Funkzeugnis SRC

 
*zzgl. Fahrausbildung, Lehrmaterial und Prüfungsgebühren
** incl. Praxisausbildung, zzgl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühren

 

Buchungsformular zum Ausdrucken für Post- oder Mailversand***
*** die Buchung wird erst verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wird.
 
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung:

Seit dem 15.August 2005 muß jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine "Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen." (Auszug - 12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - vom 06.August 2005 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot

 
 
         

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Jörg Jonscher

        Stand : 14.02.12